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   OLG Karlsruhe, 17.07.2006 - 18 WF 140/06   

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https://dejure.org/2006,9002
OLG Karlsruhe, 17.07.2006 - 18 WF 140/06 (https://dejure.org/2006,9002)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.07.2006 - 18 WF 140/06 (https://dejure.org/2006,9002)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Juli 2006 - 18 WF 140/06 (https://dejure.org/2006,9002)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung eines dinglichen Arrestes zur Sicherung eines künftigen Zugewinnausgleichsanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1378; ZPO § 916
    Sicherung des Zugewinnausgleichsanspruchs im Arrestverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 410
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 29.09.2008 - 13 UF 68/08

    Sicherung eines künftigen Zugewinnausgleichsanspruchs durch Arrest

    Nach mittlerweile überwiegender Meinung kann ein künftiger Zugewinnausgleichsanspruch ab seiner Klagbarkeit, die ab Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens (§ 623 Abs. 1 i. V. m. § 621 Abs. 1 Nr. 8 ZPO) bzw. ab Geltendmachung eines vorzeitigen Zugewinnausgleichs (§ 1385, 1386 BGB) gegeben ist, durch einen Arrest gesichert werden (HansOLG FamRZ 2003, 238; OLG Karlsruhe, FamRZ 1997, 622; OLG Karlsruhe FamRZ 2007, 410).

    Auch soweit die Gegenansicht (zuletzt OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.7.2006 - 18 WF 140/06 - zitiert nach juris) den Anspruch auf künftigen Zugewinnausgleich vor Rechtskraft des Scheidungsurteils nicht durch Arrest, sondern nur durch eine Klage auf Sicherheitsleistung nach § 1389 BGB für sicherbar hält, weil diese Vorschrift gegenüber § 916 ZPO lex specialis sei, verkennt diese Rechtsauffassung, dass § 1389 BGB bereits vor dem 1.7.1977 galt, somit zu einer Zeit, als der Zugewinnausgleich erst ab Rechtskraft der Ehescheidung geltend gemacht werden konnte.

  • OLG Karlsruhe, 29.08.2006 - 5 UF 173/06

    Sicherung des Zugewinnausgleichsanspruchs im Arrestverfahren

    Die Gegenmeinung (OLG Karlsruhe 18 WF 140/06, Beschluss vom 17. Juli 2006; OLG Koblenz, FamRZ 1999, 97 ; OLG Stuttgart FamRZ 1995, 1427 ; Staudinger/Thiele, BGB (2000), 1389 Rn. 1; Schwab, Scheidungsrecht, 5. A., Teil VII Rn. 225; Johannsen/Henrich/Jaeger, Eherecht, 4. A., § 1389 Rn. 1 a) überzeugt nicht.
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